Triton Defekt, Garantie

Alles ueber die Neuerfindung der Outdoornavigation: Der Triton mit SD Kartenspeicher (400, 500, 1500, 2000) und ohne SD (200, 300) und mit elektronischem Kompass und Barometer (500, 2000)

Moderators: S1G, Tux, Die Baumanns

Post Reply
Torsten
Navigator
 

Posts: 4
Joined: Fri Jun 20, 2008 4:18 pm

Triton Defekt, Garantie

Post by Torsten »

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Das obere linke Viertel vom Display ist kaputt (bunte Streifen) und es hilft auch kein Softwareupdate, Reset oder sonsitges.
Ich haben den Triton jetzt ca. 22 Monate, also ist eigentlich noch Garantie vorhanden. Das Geraet habe ich waehrend meines Umzugs bekommen und habe daher leider keine Rechnung mehr. Die Seriennummer und original Verpackung sind vorhanden.
Ich habe schon versucht ueber die Magellanhomepage anzufragen ob etwas moeglich ist, bekomme aber immer nur Meldungen, dass das Formular nicht zustellbar ist.
Hat hier noch einer eine Idee, wie ich evtl. die Garantie noch in Anspruch nehmen kann.

Danke und Gruss,

Torsten
Die Baumanns
Senior Experte *****
 

Posts: 783
Joined: Sun May 27, 2007 5:56 pm
Location: Castrop-Rauxel

Post by Die Baumanns »

Ansprechpartner fuer einen Garantieanspruch ist Dein Haendler,
falls du bei einem Versender gekauft hast, sollte
die Rechnung noch bei Ihm gespeichert sein.

Gruss Guido
Explorist XL fuers Regal
Triton 2000 fürs Regal
Explorist 310 für die Dose (Damengerät)
Explorist 710 für die Dose (Herrengerät)
Samsung S3 für die nötigen GC Tools
User avatar
alois
Senior Experte *****
 

Posts: 1035
Joined: Wed Jan 14, 2009 1:22 pm
Location: Bremen

Post by alois »

Wobei man hier schon auf Kulanz angewiesen ist.
Nicht wegen der fehlenden Rechnung, sondern weil 22 Monate schon ueber die Garantie von 12 Monaten (stimmt doch, oder?) hinaus gelaufen sind.
Da tritt nur noch die gesetzliche Gewaehrleistungspflicht in Kraft und die sieht fuer einen Zeitraum ab dem 7. Monat nach Kauf eine Beweislastumkehr vor, das ein Mangel bereits vor dem Kauf bestanden haben muss.

Das defekte Display bei einem "Outdoor-Geraet" liesse sich da leicht einem Sturzschaden zuschreiben.
Muss nicht so gewesen sein, aber ein automatischer Anspruch auf kostenlose Hilfe hat man da gegenueber seinem Haendler eigentlich nicht mehr.

Eine echte Reparatur wuerde in diesem Fall auch preislich eine Neuanschaffung uebersteigen.
Wenn der Haendler also ablehnt, bleibt nur ein Neukauf (dann tuts auch US-Ware) oder eventuell auch ein kleiner Triton 200 als Ersatzteilspender, wenn es einer der kleinen Tritons war.
Bevor man aber schon ueber Ersatzteile nachdenkt, muesste man erst mal wissen ob hier das Display, ein Kabel oder ein Teil der Hauptplatine defekt ist. Bei letzterem waere es Totalschaden.
Einen Triton 500 bekommt man schon fuer 100 Euro aus dem Ausland.

Je nachdem was dein Haendler also von der Angelegenheit haelt, weisst Du was fuer Alternativen Du hast.
Viele Gruesse
Alois
Tux
Moderator
 

Posts: 900
Joined: Fri May 18, 2007 12:58 pm
Location: Koeln
Contact:

Post by Tux »

Die Beweislast liegt grundsaetzlich beim Anspruchsteller. Die Beweislastumkehr besteht nur in den ersten 6 Monaten, da muss der Haendler beweisen, das der Mangel bei der Auslieferung nicht bestanden hat.

Der Poster kann ein Stossgebet gen Himmel senden und nach Kulanz betteln.
Das einzige was greifen wuerde, waere die Garantie und diese ist nach 12 Monaten abgelaufen.

Gewaehrleistung fuer einem offensichtlichem Schaden erst nach 22 Monaten zu bemerken ist aeusserst unglaubwuerdig und aus meiner Sicht nicht nachzuweisen.
User avatar
alois
Senior Experte *****
 

Posts: 1035
Joined: Wed Jan 14, 2009 1:22 pm
Location: Bremen

Post by alois »

Da koennte sich auch das Folienkabel am Display geloest oder teilweise den Kontakt verloren haben. Ohne vorherigen Eingriff waere das im Grunde ein "verdeckter Mangel" der erst nach laengerer Nutzungsdauer auftrat.

Also so ganz unmoeglich ist die Uebernahme der Gewaehrleistung nicht.
Trotzdem aber unwahrscheinlich, weil man den Nachweis ob es sich um einen verdeckten Mangel oder einen durch unsachgemaessen Gebrauch entstandenen Schaden nur schlecht fuehren kann.

Je nach Triton-Modell ist der Verlust aber nur unwesentlich.
Viele Gruesse
Alois
User avatar
speedskater
Senior Experte *****
 

Posts: 541
Joined: Mon Oct 29, 2007 11:01 pm
Location: Berlin

Post by speedskater »

Ich habe gerade die " Eingeschraenkte Garantie fuer Magellan- Produkte" vorliegen. Dort heisst es: Gewaehrleistung 24 Monate ab Datum des Erstkaufs. Diese Garantie gilt nur fuer den Erstkaeufer.

Es gibt also eine freiwillige Garantie von Magellan die 24 Monate umfasst, daher solltest du dich an deinen Haendler wenden, damit er weitere Schritte einleitet. Ein Kaufbeleg kann ggf. durch eine eidesstattliche Versicherung ersetzt werden und waere daher entbehrlich.

Harald
eXploristGC nun nicht mehr zu verkaufen

Image
Image
User avatar
alois
Senior Experte *****
 

Posts: 1035
Joined: Wed Jan 14, 2009 1:22 pm
Location: Bremen

Post by alois »

"Gewaehrleistung" und "Garantie" sind zweierlei Paar Schuh.

Ich hab das noch in der Wirtschaftsschule beigebracht bekommen, es wird sich bestimmt auch dazu ein Wikipedia-Eintrag finden lassen.

Die "Gewaehrleistung" ist jedenfalls zweigeteilt.
Frueher galten mal 6 Monate Gewaehrleistung als gesetzlich vorgeschrieben, seit einer ganzen Weile nun sind es 24 Monate. Wohlgemerkt per Gesetz.

6 Monate davon sind nicht offensichtliche Maengel davon abgedeckt und der Haendler als Vertragspartner des Kaeufers muss den Nachweis fuehren, ob dieser Mangel nicht zu seinen Lasten angerechnet werden kann.
In der Regel hat er damit kein Problem, da der Hersteller eines Produktes oft eine freiwillige (kein Gesetz) Garantie anbietet, die in definierten Grenzen auftretenden Schaden ersetzt.

Die uebrigen 18 Monate kehrt sich die Beweislast um und der Kaeufer muss gegenueber dem Haendler nachweisen, das ein Schaden durch einen verdeckten Mangel, etwa einen Produktionsfehler, entstanden ist.

Wenn jetzt reihenweise bei aelteren Modellen die Anzeigen ausfallen wuerden, waere das ein Leichtes. Bei einem Einzelfall braeuchte es wohl schon einen Sachverstaendigen und spaetestens dann wuerde die Abwicklung eine Reparatur oder Neukauf auf eigene Kosten uebersteigen.
Zumindest bei so einem Kleingeraet.
Bei Fahrzeugen kommen solche Streitigkeiten eher mal vor, da es hier meist um Reparaturen in Hoehe einiger tausend Euro gehen kann.

Deswegen ist die Herstellergarantie meist wichtiger als die gesetzliche Gewaehrleistungspflicht des Haendlers. Denn Letztere gilt nach 6 Monaten eben nur noch eingeschraenkt.
Viele Gruesse
Alois
User avatar
speedskater
Senior Experte *****
 

Posts: 541
Joined: Mon Oct 29, 2007 11:01 pm
Location: Berlin

Post by speedskater »

Mein Hinweis sollte ausdruecken, dass Magellan selbst von einer 24 monatigen Garantie spricht. Die deutsche Gesetzgebung zur Gewaehrleistung bleibt davon selbstverstaendlich unberuehrt... So macht es zB. Feinkost-Albrecht mit seiner 36 monatigen Garantie auch.

Mein Rat daher: Versuch macht kluch!

Harald
eXploristGC nun nicht mehr zu verkaufen

Image
Image
User avatar
alois
Senior Experte *****
 

Posts: 1035
Joined: Wed Jan 14, 2009 1:22 pm
Location: Bremen

Post by alois »

Ich habe gerade die " Eingeschraenkte Garantie fuer Magellan- Produkte" vorliegen. Dort heisst es: Gewaehrleistung 24 Monate ab Datum des Erstkaufs. Diese Garantie gilt nur fuer den Erstkaeufer.
Wenn Du es woertlich abgeschrieben hast, lese ich da nur "Gewaehrleistung".
Das man das Ganze eine "Garantie" nennt, ist Nebensache. Entscheidend ist der Teil mit der Frist und da steht das eben anders.

Die Garantie wickelt fuer Deutschland die Firma PPM GmbH ab, dort wird man mitteilen koennen, ob man nun 12 oder 24 Monate anbietet.

http://www.ppmgmbh.de/pages_de/kontakt_consumer.php
Viele Gruesse
Alois
User avatar
speedskater
Senior Experte *****
 

Posts: 541
Joined: Mon Oct 29, 2007 11:01 pm
Location: Berlin

Post by speedskater »

alois wrote:
Wenn Du es woertlich abgeschrieben hast, lese ich da nur "Gewaehrleistung".
Das man das Ganze eine "Garantie" nennt, ist Nebensache. Entscheidend ist der Teil mit der Frist und da steht das eben anders.
Im ersten Teil des Satzes schreiben sie Gewaehrleistung, im zweiten Teil dann heisst es Garantie.
In der englischen Uebersetzung heisst es: magellan warrants ... for a period of to years.
Also 24 Monate Garantie, oder?

Harald
eXploristGC nun nicht mehr zu verkaufen

Image
Image
User avatar
alois
Senior Experte *****
 

Posts: 1035
Joined: Wed Jan 14, 2009 1:22 pm
Location: Bremen

Post by alois »

Nein, die Frist von 24 Monaten bezieht sich hier ja eindeutig auf das Wort "Gewaehrleistung". Das ist ein klar abgegrenzter Begriff.

Wenn man wie hier einleitend von einer Garantie spricht, dann wird hier trotzdem nur "garantiert das man sein gesetzlich zugesichertes Recht als Kaeufer wahrnehmen kann."

Das ist etwa so also wuerde ich schreiben, das ich naechste Woche eine Party mit Kaffee und Kuchen veranstalte und jeder Gast bekommt ein Glas Wasser, wenn er das wuenscht.
Das bedeutet dann nicht, das Jeder auch Kaffee und Kuchen bekommt, das Zeug ist nur im selben Raum. Ich verspreche dann nur das Glas Wasser.
Viele Gruesse
Alois
Post Reply